Bürger fordern Neuwahl
OB-Wahl: 140 Unterschriften gehen an das RP Karlsruhe [Pressebericht in den Weinheimer Nachrichten vom 02.07.2010]
[Pressebericht in den Weinheimer Nachrichten vom 02.07.2010]
Weinheim. Die OB-Wahl in Weinheim sorgt weiter für Geprächsstoff. Gestern wurde dem Regierungspräsidium Karlsruhe eine Liste mit 140 Unterschriften von Weinheimer Bürgern übergeben, die sich einem Aufruf zur Wahlanfechtung angeschlossen haben.
Exakt eine Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Ergebnisses lief die Einspruchsfrist ab; für einen solchen Antrag auf Anfechtung der Wahl müssen mindestens 100 Unterschriften gesammelt werden.
Die Bürger, die ihre Unterschrift geleistet haben, fordern das RP als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde auf, die Wahl für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen. Ihre Begründung: Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Weinheim soll unvollständig gewesen sein. Unter anderem sei nicht darauf hingewiesen worden, wie viele Stimmen der Wähler hat, wie der Stimmzettel zu kennzeichnen ist und dass auch andere, auf dem amtlichen Stimmzettel nicht vermerkte Personen, gewählt werden können.
Letzteres nimmt breiten Raum bei der Begründung der Wahlanfechtung ein. Art und Weise, beziehungsweise der Wortlaut der Bekanntmachung, hätten beim Wähler die "geradezu zwingende Vorstellung" erzeugt, dass nur der einzige zugelassene Bewerber gewählt werden könne. Diese "fehlende Information", so steht es in dem Schreiben, habe unter anderem dazu geführt, dass viele Bürger der Wahl fern geblieben seien. Außerdem befassen sich die Bürger in ihrem Widerspruch mit "erheblichen Unstimmigkeiten und unterschiedlichen Bewertungen bei der Wahlauszählung." Soweit ein Auszug aus dem Papier, das der Redaktion vorliegt und das gestern Morgen per Fax an das RP ging. Am Mittag wurden die Unterschriften schließlich in Karlsruhe übergeben. Den Erhalt des Einspruchs konnte der Pressesprecher des RP gestern Nachmittag allerdings noch nicht bestätigen. "Möglicherweise kommt ja noch etwas ins Haus.", meinte er.







